ADHS und Buchhaltung....


"(...) Ihre Belege und Ihre Kontoauszüge müssen so sortiert sein und Ihre Einnahme-Überschussrechnung so übersichtlich dargestellt sein, dass sich ein sachverständiger Dritter (z. B. ein Betriebsprüfer) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Ihre Geschäftsvorfälle und die Lage Ihres Unternehmens verschaffen kann. (...)" Quelle: "Schnelleinstieg Einnahmen-Überschuß-Rechnung"

Da muß der ADHSler schmunzeln, denn der wäre froh, wenn er sich wenigstens selbst einen Überblick darüber verschaffen könnte.

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